Hier werden kurz die Herrschaften in der March von ältester Zeit bis ca. 1315(Schlacht am Morgarten) beschrieben. Dazu dient die Abschrift der Seiten 28-29 aus dem 1848 erschienenen Buch von J.J. Blumer, damals Gerichtspräsident in Glarus.

Die Abschrift stammt aus  "Kapitel II. Die Grundherrschaften".

Der Landammann der March wurde alle zwei Jahre abwechselnd aus der untern und obern March an der Landsgemeinde gewählt, und dann der Statthalter aus dem andern Landesteil als der Landammann. Hier eine Liste der LA bis zum Jahr 1825.

Die Verfassung der March war im Wesentlichen derjenigen von Schwyz nachgebildet. Die Landsgemeinde fand jährlich am ersten Sonntag im Mai auf der Allmeind in Lachen unter der grossen Linde statt. Eine umfassende Beschreibung über deren Organe und den Ablauf findet sich im Buch Staats- und Rechtsgeschichte der Schweizerischen Demokratien von Dr. J.J. Blumer, Glarus, welches 1858 erschienen ist. Hier die entsprechende Abschrift daraus.

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